Mietbedingungen und Hausordnung Kolonel Kamiel

1.

Eine Reservierungsanfrage ist für den Mieter verbindlich. Damit akzeptieren Sie die Mietbedingungen und die Hausordnung. Das bedeutet, dass der Mieter bei Stornierung, nicht fristgerechter Zahlung oder Nichterscheinen zum vereinbarten Beginn der Mietperiode Schadensersatz schuldet. Nach der Reservierung erhält der Mieter eine Bestätigungs-E-Mail.

2.

Bei der Reservierung ist eine Anzahlung von 50 % der Miete zu leisten. Der Rest der Miete und die Kaution von €1.000 sind 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Die Kaution wird spätestens 2 Wochen nach Ihrem Aufenthalt zurückerstattet. Eventuelle Schäden oder zusätzliche Kosten (z. B. zusätzliche Reinigung, siehe Punkt 9) werden von der Kaution einbehalten. Reicht diese Kaution nicht zur Deckung aller vom Eigentümer festgestellten Schäden aus, haftet der für die Buchung Verantwortliche für die vollständige Erstattung des Schadens.

3.

Spätestens 1 Woche vor Anreise kontaktieren wir den Mieter bezüglich des Zugangs zur Unterkunft und aller weiteren Informationen zu Ihrem Aufenthalt.

4.

Der Mieter hat das Recht, die Reservierung jederzeit zu stornieren, sofern eine Stornogebühr gezahlt wird. Das Nichterscheinen am Anreisetag wird einer Stornierung gleichgestellt. Die Stornogebühr beträgt:
  • bis 120 Tage vor Anreise: €100 Verwaltungskosten;
  • zwischen 120 und 30 Tagen vor Anreise: 25 % der Miete;
  • zwischen 30 und 14 Tagen vor Anreise: 50 % der Miete;
  • weniger als 14 Tage vor Anreise: 100 % der Miete.
Verlässt der Mieter die Unterkunft vor Ende der Mietperiode, erfolgt keine Rückerstattung.

5.

Die Unterkunft darf von maximal 28 Personen (> 2 Jahre) bewohnt werden. Babys und Kinder unter 2 Jahren fallen nicht darunter. Es ist verboten, die Unterkunft mit mehr Personen als angegeben zu belegen.

6.

Die Unterkunft darf niemals untervermietet werden. Wenn Sie die Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum mieten, wird vorausgesetzt, dass Sie selbst mit dieser Gruppe während des gesamten Zeitraums die Unterkunft nutzen. Eine Aufteilung des Urlaubszeitraums mit einer zweiten Gruppe ist nicht gestattet.

7.

Die Unterkunft kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen und am Abreisetag spätestens um 18.00 Uhr abends im Falle der Formel ‚Wochenende mit 2 Nächten‘ oder um 10.00 Uhr morgens in allen anderen Fällen verlassen werden, und zwar aus Gründen der Reinigung.

8.

Wasser-, Gas- und Stromverbrauch sowie WLAN sind im Mietpreis inbegriffen, sofern es sich um eine normale Nutzung handelt. Das Laden von Elektrofahrzeugen am Hausnetz ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung werden €500 berechnet und von der Kaution einbehalten.

9.

Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Beim Verlassen müssen jedoch alle Räume der Unterkunft besenrein hinterlassen werden. Küchenutensilien müssen gereinigt und ordentlich zurückgestellt werden, Geschirrspüler müssen geleert sein. Ofen, Mikrowelle, Kühlschrank, Kühlzelle, Gefrierschrank und Grill müssen vom Mieter sauber und gereinigt hinterlassen werden. Die Kühlzelle ist bei Anreise befüllt. Bei Abreise schaltet der Mieter die Kühlzelle und den Gefrierschrank aus und lässt die Tür beider offen. Alle Mülleimer werden geleert und in der Garage deponiert (siehe Punkt 12).

Draußen werden Terrasse und Garten ordentlich hinterlassen. Das bedeutet, dass keine Essensreste, keine Zigarettenstummel und kein herumliegender Abfall im Garten oder auf der Auffahrt liegen dürfen.

Wird die Unterkunft nicht ordentlich hinterlassen, hat der Vermieter das Recht, die Zeit, die für die Reinigung der Unterkunft aufgewendet werden muss, dem Mieter in Rechnung zu stellen, und zwar zu einem Satz von €45 pro Stunde. Die vorgenannten Reinigungskosten werden von der Kaution einbehalten.

10.

Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft und ihren Inhalt in jeder Situation wie ein guter Haushälter zu behandeln. Dies betrifft u. a. das Schließen von Fenstern und Türen und das Einfahren der Markise bei Wind/Regen und beim Verlassen der Unterkunft, den angemessenen Verbrauch von Wasser, Strom und Heizung. Bei übermäßigem Verbrauch wird dies mit der Mietkaution verrechnet. Bei Abwesenheit muss die Unterkunft abgeschlossen werden.

11.

Bettwäsche ist im Preis inbegriffen. Die Betten sind bei Anreise bezogen. Bei Abreise entfernt der Mieter die Daunendecken, Kissenbezüge und Spannbettlaken von den Betten und deponiert sie in den vorgesehenen Wäschesäcken, ebenso wie die Badhandtücher, Badematten, Küchenhandtücher und Geschirrtücher. Bitte lassen Sie auf jedem Bett 1 Daunendecke und 1 Kopfkissen zurück. Der Matratzenschoner muss auf dem Bett bleiben.

12.

Abfall wird ordnungsgemäß in den vorgesehenen Abfallbehältern in der Garage der Unterkunft getrennt. In allen Mülleimern (Badezimmer, Toiletten und Küche) werden Müllsäcke verwendet. Bei Abreise werden alle Müllsäcke entfernt und in der Garage der Unterkunft bei den Abfallbehältern deponiert. Glas müssen Sie selbst zur Glascontainer bringen. Ein Glascontainer befindet sich 100 m von der Unterkunft entfernt, an der Kaaiplaats. Bitte werfen Sie keine Gegenstände oder Substanzen in die Toiletten, die dort nicht hingehören (wie Windeln, Damenbinden, aber auch kein Fett und keine Lebensmittel).

13.

Alle in der Unterkunft vorhandenen Gegenstände bleiben Eigentum des Eigentümers. Möbel werden nicht verrückt. Der Mieter hat kostenlosen Zugang zu TV, Internet, Waschmaschine, Trockner, Kühlzelle und allen anderen Haushaltsgeräten. Er kann daher auch keinen finanziellen oder sonstigen Schadensersatz verlangen, falls eines dieser Geräte defekt sein sollte. Er wird daher auch freundlich gebeten, eventuelle Defekte unverzüglich dem Eigentümer oder seinem Beauftragten zu melden. Wir werden alles Mögliche tun, um den Defekt so schnell wie möglich zu beheben.

Wenn bei Anreise etwas nicht in Ordnung ist oder der Mieter während des Aufenthalts Schaden verursacht, benachrichtigt er unverzüglich den Eigentümer oder seinen Beauftragten.

Der Eigentümer und sein Beauftragter können nicht für vorübergehende Unterbrechungen der Strom-, Internet- oder Wasserversorgung verantwortlich gemacht werden. Eigene elektrische Geräte des Mieters müssen technisch einwandfrei sein und dürfen die elektrische Installation nicht überlasten.

Der Mieter, d. h. die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, haftet für Schäden an der Unterkunft, die von ihm selbst und/oder seinen Mitreisenden verursacht wurden. Er ist während der Mietperiode für die Unterkunft verantwortlich und verpflichtet sich, diese ordentlich zu halten. Der Mieter haftet ebenfalls für Diebstahl des Inventars. Es wird empfohlen, neben einer eigenen Haftpflichtversicherung eine separate Reiseversicherung abzuschließen.

14.

Die Feuerschale muss jedes Mal gelöscht werden, wenn die letzten Personen die Feuerschale verlassen. Der Grill und die Feuerschale dürfen nicht verrückt werden. Der Grill und die Feuerschale müssen in den dafür vorgesehenen Eimer mit Deckel geleert werden.

15.

Tiere sind nicht gestattet. Stellt der Vermieter fest, dass Tiere im Aufenthaltsraum umhergelaufen sind, darf der Vermieter dafür Schadensersatz berechnen.

16.

In der Unterkunft gilt ein striktes Rauchverbot. Außerhalb der Unterkunft ist Rauchen gestattet; ein Aschenbecher ist vorhanden. Der Mieter muss jedoch jederzeit die Zigarettenstummel entfernen, bevor er die Unterkunft verlässt.

17.

Das Anzünden von Kerzen in der Unterkunft ist nicht gestattet.

18.

Die Verwendung einer Fritteuse, eines Gourmet- oder Fondue-Sets in der Unterkunft oder auf der Terrasse ist nicht gestattet.

19.

Die Aufbewahrung von Feuerwerk in der Unterkunft und das Zünden von Feuerwerk in oder um die Unterkunft ist strengstens verboten.

20.

Die Unterkunft wird nicht für (Junggesellen-)Partys oder an Studentenvereinigungen vermietet. Der Eigentümer oder sein Beauftragter ist berechtigt, jeden Aufenthalt zu beenden, wenn diese Vereinbarung nicht eingehalten wird und wenn sich die Gruppe intolerant verhält oder die Hausregeln und ein gutes Nachbarschaftsverhältnis nicht einhält, und zwar ohne Rückerstattung der gezahlten Mietbeträge. Nach 22 Uhr wünschen wir draußen absolute Ruhe.

21.

Der Mieter nutzt die Unterkunft auf eigenes Risiko. Der Eigentümer und sein Beauftragter können nicht für körperliche Verletzungen während Ihres Aufenthalts und/oder Schäden oder Verluste, die dem Mieter entstanden sind, verantwortlich gemacht werden.

22.

Der Eigentümer oder sein Beauftragter kann jederzeit die Unterkunft betreten, um die Inneninstallationen und die Heizung zu überprüfen, und zwar ohne die Zustimmung des Mieters. Der Eigentümer und sein Beauftragter sind verpflichtet, die Privatsphäre des Mieters zu respektieren.

23.

Bevor die Unterkunft in Gebrauch genommen wird, nimmt der Mieter Kenntnis von der häuslichen Brandordnung und von der Position der Notausgänge und Feuerlöscher. Der für die Reservierung Verantwortliche sorgt dafür, dass die Mitbewohner über die Notfallverfahren im Brandfall informiert werden. In der Unterkunft sind verschiedene Grundrisse vorhanden, auf denen die Notbeleuchtung, Brandmelder, Feuerlöscher und Notausgänge verzeichnet sind.

Die Treppen, Flure und Türen müssen stets frei gehalten werden, um eine schnelle und einfache Evakuierung des Gebäudes zu ermöglichen. Innentüren, die zu einem Notausgang führen, dürfen nicht abgeschlossen oder versperrt werden.

24.

Alle eventuellen Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unabhängig davon, ob sie die Gültigkeit, Auslegung oder Durchführung betreffen, fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Bezirks, in dem der Eigentümer/Betreiber, Mova Invest BV, seinen Sitz hat.

25.

Es gilt belgisches Recht.

Mova Invest BV, BE 0836.462.870